
Die Kanzlei Arnold wurde im Jahr 2008 gegründet.
Durch die besondere Spezialisierung auf das Bau- und Architektenrecht einerseits und das Bank- und Kapitalanlagerecht andererseits ist es möglich, eine Rechtsberatung und -durchsetzung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.
Der Kanzleigründer Christian Arnold ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in zwei renommierten Münchner Kanzleien bevor er im Jahre 2008 seine eigene Kanzlei gründete.
Die beiden Rechtsgebiete des Baurechts und des Kapitalanlagerechts sind dabei seit Beginn der Berufstätigkeit die Schwerpunkte seines beruflichen Engagements.
Mitte 2009 wurde ihm aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet von der Rechtsanwaltskammer München die Bezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" verliehen. Wegen der besonderen Kenntnisse auch im Bereich des Baurechts darf Rechtsanwalt Christian Arnold ferner den Titel des "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" führen.
Ab Februar 2023 wird Rechtsanwalt Christian Arnold seine Dienste schwerpunktmäßig für die Rechtsabteilung Immobilienrecht eines der größten europäischen Finanzinvestors erbringen, weshalb keine Aufnahme neuer Mandate erfolgt.