Die Kanzlei Arnold hat sich insbesondere dem Rechtsgebiet des privaten Bau- und Architektenrechts verschrieben.

Neben Vertragsgestaltungen und der juristischen Baustellenbetreuung prägt regelmäßig auch der klassische Baumangel in seinen unzähligen Erscheinungsformen den Kanzleialltag. In diesem Bereich wird eine enge Zusammenarbeit mit diversen Sachverständigenbüros gepflegt, da die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen oftmals eine verlässliche und fachlich fundierte Prüfung der gerügten Baugewerke voraussetzen.

Das Ziel ist dabei grundsätzlich die Einigung auf eine einvernehmliche Lösung, sofern dabei die Interessen der Mandanten ausreichend gewahrt bleiben.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen wurde Rechtsanwalt Christian Arnold von der Rechtsanwaltskammer gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen. Von den ca. 30.000 Rechtsanwälten, die in Bayern zugelassen sind, ist diese Bezeichnung derzeit 537 Anwälten gestattet (Stand: 01. Januar 2022).