Die Kanzlei Arnold wurde im Jahr 2008 gegründet.

Durch die besondere Spezialisierung auf das Bau- und Architektenrecht einerseits und das Bank- und Kapitalanlagerecht andererseits ist es möglich, eine Rechtsberatung und -durchsetzung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Der Kanzleigründer Christian Arnold ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in zwei renommierten Münchner Kanzleien bevor er im Jahre 2008 seine eigene Kanzlei gründete.

Die beiden Rechtsgebiete des Baurechts und des Kapitalanlagerechts sind dabei seit Beginn der Berufstätigkeit die Schwerpunkte seines beruflichen Engagements.

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Baurechts wurde Rechtsanwalt Christian Arnold von der Rechtsanwaltskammer München die Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" verliehen.

Seit Februar 2023 erbringt Rechtsanwalt Christian Arnold seine Dienste im Wesentlichen für die Rechtsabteilung Immobilienrecht eines der größten europäischen Finanzinvestors, weshalb keine Aufnahme neuer Mandate erfolgt.